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GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE

Einführung

Ein wesentlicher Bestandteil des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) ist die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten. Sie unterstützen die Dienststellen bei der Umsetzung des Gesetzes. Sie sind an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die weibliche Beschäftigte an ihrer Dienststelle betreffen, zu beteiligen (§ 18 Abs. 1 LGG).

In den Jahren vor Inkrafttreten des LGG sind kommunale Frauenbeauftragte zum tragenden Element der Frauenpolitik "vor Ort" in den Kommunen geworden. Sie arbeiten z.T. hauptberuflich und professionalisiert in Gleichstellungsstellen bzw. Frauenbüros, an den Schnittstellen zwischen Verwaltung und Politik. Ihre Funktion ist rechtlich in der Gemeinde- bzw. Landkreisordnung verankert. Sie sind für Frauenförderung in der gesamten Kommune zuständig. Mit dem LGG bekamen sie 1995 Kolleginnen, die verwaltungsintern die Frauenförderung begleiten und vorantreiben sollen. Dies bedeutete einen quantitativen Sprung der Gleichstellungsstellen. Gleichzeitig bekam die Gleichstellungsarbeit eine neue Qualität.
Anders als die kommunalen Frauenbeauftragten hatte dieser neue Personenkreis noch wenig Praxiserfahrung und musste sich in der Regel Kenntnisse auf dem Gebiet der Frauenförderung erst aneignen. Dabei ist die Beschäftigung mit dem Thema 'Gleichstellung' für sie eine Aufgabe neben vielen anderen, die sie im Nebenamt ausüben müssen, während die Frauenbeauftragten der Kommunen und Landkreise hauptamtlich arbeiten.

Damit befasst sich auch ein neuer Personenkreis mit Fragen der Frauenförderung. Denn hinsichtlich der Ausbildung und der Dienstaufgaben sind an die Gleichstellungsbeauftragten, die von den Dienstleitungen bestellt werden, keine Bedingungen geknüpft. Lediglich die Mitgliedschaft im Personalrat bzw. eine dienstliche Tätigkeit im Personalwesen sind nicht vereinbar mit dem Amt der Gleichstellungsbeauftragten (§ 17 Abs. 2 LGG).

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Arbeitsfelder für Gleichstellungsbeauftragte

Heute arbeiten in Rheinland-Pfalz auf verschiedenen Rechtsgrundlagen institutionell verankert
  • hauptamtliche Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte nach Gemeinde- oder Landkreisordnung der Städte und Landkreise
  • ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte nach der Gemeindeordnung der Verbandsgemeinden
  • Gleichstellungsbeauftragte nach dem Landesgleichstellungsgesetz
  • Gleichstellungsbeauftragte aus Betrieben und Institutionen, die vom Arbeitgeber aufgrund bundesrechtlicher Regelungen oder freiwillig in ihr Amt eingesetzt sind
  • Beauftragte für Chancengleichheit in den Agenturen für Arbeit des Landes, die nach SGB III wirken (siehe dazu die Ausführungen der LAA zu Frauenbelangen)
  • hauptamtliche Frauenreferentinnen, Frauenbeauftragte an den Hochschulen sowie ihre nebenamtlich tätigen Kolleginnen in den Fachbereichen nach dem Universitätsgesetz bzw. dem Fachhochschulgesetz.

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Studie zur Situation der Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz

Die Stellung und Situation der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Landesgleichstellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz wurden in einer Studie analysiert. Die Präsentationsfolien der Ergebnisse der Befragung vom Oktober 2003 sowie die Studie zur Situation stehen als PDF-Datei zur Verfügung.

Download Präsentation

Download Studie

Über den Bestellservice können Sie zudem die PowerPoint-Präsentation im Original anfordern.

Aufschluss darüber, wie wirksam das LGG mit seinen Instrumentarien war, wie diese Instrumente angewandt wurden, und wie sie von den Akteurinnen und Akteuren selbst gesehen wurden, gibt der Umsetzungsbericht der Landesregierung.

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Handbuch für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-Pfalz

Das Handbuch des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen informiert über die Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten und über die Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes von Rheinland-Pfalz. Insbesondere für neu bestellte Gleichstellungsbeauftragte bzw. Stellvertreterinnen bietet es auf knapp 40 Seiten einen guten Überblick und liefert praktische Tipps für die tägliche Gleichstellungsarbeit. Es kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF-Dokument, Stand: Juli 2010).

Download Handbuch (PDF-Datei, 634 KB)

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Aktuelle Meldungen:

Neu: Internationaler Frauentag - Kontaktformular
 
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Neu: Eckpunktepapier der LGG zur Novellierung des rheinland-pfälzischen Landesgleichstellungsgesetzes zum Download
 
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Neu: Viel Applaus - Ministerin Alt bei der Herbstsitzung der Gleichstellungsbeauftragten
 
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Neu: Protokoll zur LAG-Sitzung vom 23.11.2011 steht online
 
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Das gesamte Weiterbildungsprogramm "Gender Working - Gleichstellung im Beruf" für 2012
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