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GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE
EinführungEin wesentlicher Bestandteil des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) ist die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten. Sie unterstützen die Dienststellen bei der Umsetzung des Gesetzes. Sie sind an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die weibliche Beschäftigte an ihrer Dienststelle betreffen, zu beteiligen (§ 18 Abs. 1 LGG). In den Jahren vor Inkrafttreten des LGG sind kommunale Frauenbeauftragte zum tragenden Element der Frauenpolitik "vor Ort" in den Kommunen geworden. Sie arbeiten z.T. hauptberuflich und professionalisiert in Gleichstellungsstellen bzw. Frauenbüros, an den Schnittstellen zwischen Verwaltung und Politik. Ihre Funktion ist rechtlich in der Gemeinde- bzw. Landkreisordnung verankert. Sie sind für Frauenförderung in der gesamten Kommune zuständig. Mit dem LGG bekamen sie 1995 Kolleginnen, die verwaltungsintern die Frauenförderung begleiten und vorantreiben sollen. Dies bedeutete einen quantitativen Sprung der Gleichstellungsstellen. Gleichzeitig bekam die Gleichstellungsarbeit eine neue Qualität. Damit befasst sich auch ein neuer Personenkreis mit Fragen der Frauenförderung. Denn hinsichtlich der Ausbildung und der Dienstaufgaben sind an die Gleichstellungsbeauftragten, die von den Dienstleitungen bestellt werden, keine Bedingungen geknüpft. Lediglich die Mitgliedschaft im Personalrat bzw. eine dienstliche Tätigkeit im Personalwesen sind nicht vereinbar mit dem Amt der Gleichstellungsbeauftragten (§ 17 Abs. 2 LGG). Arbeitsfelder für GleichstellungsbeauftragteHeute arbeiten in Rheinland-Pfalz auf verschiedenen Rechtsgrundlagen institutionell verankert
Studie zur Situation der Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-PfalzDie Stellung und Situation der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Landesgleichstellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz wurden in einer Studie analysiert. Die Präsentationsfolien der Ergebnisse der Befragung vom Oktober 2003 sowie die Studie zur Situation stehen als PDF-Datei zur Verfügung. Über den Bestellservice können Sie zudem die PowerPoint-Präsentation im Original anfordern. Aufschluss darüber, wie wirksam das LGG mit seinen Instrumentarien war, wie diese Instrumente angewandt wurden, und wie sie von den Akteurinnen und Akteuren selbst gesehen wurden, gibt der Umsetzungsbericht der Landesregierung. Handbuch für Gleichstellungsbeauftragte in Rheinland-PfalzDas Handbuch des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen informiert über die Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten und über die Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes von Rheinland-Pfalz. Insbesondere für neu bestellte Gleichstellungsbeauftragte bzw. Stellvertreterinnen bietet es auf knapp 40 Seiten einen guten Überblick und liefert praktische Tipps für die tägliche Gleichstellungsarbeit. Es kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF-Dokument, Stand: Juli 2010). |
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