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Berliner Landesgleichstellungsgesetz wird novelliertEintrag vom 24.06.2010
Am 30. März stimmte der Senat einem Gesetzesentwurf des Berliner Senators für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Harald Wolf, zu. Dieser sieht unter anderem vor, dass geplante Besetzungen von Vorstands- und Geschäftsleitungspositionen öffentlich bekannt gemacht werden müssen, und Frauenvertreterinnen das Recht haben, an den Verfahren mitzuwirken. Damit soll die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen weiter abgebaut werden. Die Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin sollen künftig verpflichtet werden, Frauen stärker zu fördern. Dies soll erreicht werden u. a. durch die Berufung einer Frauenvertreterin, die Erstellung eines Frauenförderplans, die Stellenausschreibungspflicht und die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei gleichwertiger Qualifikation. Nach der Zustimmung des Senats wird der Gesetzesentwurf den Bürgermeistern vorgelegt. Gleichzeitig haben Fachverbände die Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach nochmaliger Befassung des Senats wird die Vorlage im Abgeordnetenhaus beraten werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Berlin. Quelle: Zweiwochendienst ZWD |
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