Rubrikbild 1 Rubrikbild 2 Rubrikbild 3
  Aktuelles

BindestrichZur Archiv-Übersicht
BindestrichNächste Meldung
BindestrichVorherige Meldung


Berliner Landesgleichstellungsgesetz wird novelliert

Eintrag vom 24.06.2010

 

Am 30. März stimmte der Senat einem Gesetzesentwurf des Berliner Senators für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Harald Wolf, zu. Dieser sieht unter anderem vor, dass geplante Besetzungen von Vorstands- und Geschäftsleitungspositionen öffentlich bekannt gemacht werden müssen, und Frauenvertreterinnen das Recht haben, an den Verfahren mitzuwirken. Damit soll die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen weiter abgebaut werden.
Auch bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Bereich der Privatwirtschaft sollen neue Regelungen über die Vorgaben zur Frauenförderung angewandt werden. So soll hier der Schwellenwert für die Berücksichtigung von Frauenförderung und der Förderung von Beruf und Familie von bisher 50.000 € auf 25.000 € gesenkt werden. Bei Bauleistungen erfolgt die Berücksichtigung ab einem Auftragswert von 200.000 €.

Die Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin sollen künftig verpflichtet werden, Frauen stärker zu fördern. Dies soll erreicht werden u. a. durch die Berufung einer Frauenvertreterin, die Erstellung eines Frauenförderplans, die Stellenausschreibungspflicht und die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei gleichwertiger Qualifikation.

Nach der Zustimmung des Senats wird der Gesetzesentwurf den Bürgermeistern vorgelegt. Gleichzeitig haben Fachverbände die Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach nochmaliger Befassung des Senats wird die Vorlage im Abgeordnetenhaus beraten werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Berlin.

Quelle: Zweiwochendienst ZWD