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Alternative zu umstrittenen Logib-D vorgestellt

Eintrag vom 24.06.2010

 

Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angebotene Testverfahren für Unternehmen zur Aufdeckung von verdeckten Entgeltunterschieden, Logib-D, hat nun Konkurrenz bekommen. Forscherinnen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung stellten am 18. März den „Entgeltgleichheits-Check“ vor, ein neues Prüfungsinstrument zur Bekämpfung der Entgeltdiskriminierung.

Logib-D wurde u. a. durch den Deutschen Juristinnen Bund kritisiert, der den beim Testverfahren angelegten Kriterien selbst verdecktes Diskriminierungspotenzial vorwarf. So kann z. B. die Variable „Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes“ Entgeltungleichheit dadurch verdecken, dass das tatsächliche Anforderungsniveau bei frauendominierten Tätigkeiten nicht hinreichend anerkannt wird. Die sich selbst testenden Unternehmen würden so in falscher Rechtssicherheit gewiegt, da die bei einer Klage angelegten Maßstäbe nicht mit denen des Testverfahrens übereinstimmen.

Der Entgeltgleichheits-Check wird daher von seinen Entwicklerinnen ausdrücklich als Alternative zu Logib-D angesehen. Anders als dieses, wendet er sich nicht ausschließlich an Unternehmen, sondern ebenso an Betriebs- und Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Gewerkschaften, Arbeitnehmer und andere mit Entgeltgleichheit befasste Akteurinnen und Akteure. Das Prüfungsinstrument ist so aufgebaut, dass alle Vergütungsbestandteile auf Basis der geltenden Rechtslage einzeln auf mögliche Diskriminierung untersucht werden. Durch die drei Prüfmethoden Statistik, Regelungs-Check und Paarvergleich soll eine bessere und diskriminierungsfreiere Vergleichbarkeit der Entgelte erreicht werden.

Weitere Informationen und den Entgeltgleichheits-Check zum Herunterladen finden Sie auf www.eg-check.de.

Quellen: Deutscher Juristinnen Bund
Deutscher Frauenrat
Zweiwochendienst ZWD, Ausgabe 277