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Bundesverwaltungsgericht stärkt Gleichstellungsbeauftragte (BVerwG 6 C 3.09)Eintrag vom 24.06.2010
Am 08. April 2010 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Gleichstellungsbeauftragte nach BGleiG ein Recht auf die Teilnahme an sog. „Führungsklausuren“ ihrer Dienststelle haben, „wenn diese personelle, organisatorische und soziale Angelegenheiten zum Thema haben.“ Da laut Bundesgleichstellungsgesetz der Gleichstellungsbeauftragten die Gelegenheit zur aktiven Teilnahme an allen personellen, organisatorischen und sozialen Entscheidungsprozessen gegeben werden muss und Gegenstand der Besprechungen auch diesbezügliche Angelegenheiten sind, muss ihr die Teilnahme an den Führungsklausuren gewährt werden. Besonders stolz sind wir, dass die Anwältin der Klagenden Gleichstellungsbeauftragten, Inge Hostkötter, seit Jahren für uns als Referentin zum Themenfeld Rechtsprechung in der Gleichstellung tätig ist. Den Link zur Entscheidung des BVerwG vom 08.04.2010 finden Sie hier. |
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