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Frauenrat und Juristinnenbund kritisieren Hartz-IV Anrechnungsregelung für Bedarfsgemeinschaften

Eintrag vom 22.03.2010

 

Nach den Urteil der Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen des SGB II haben der Deutsche Frauenrat und der Deutsche Juristinnenbund in Eklärungen die Entscheidung zwar begrüßt, aber auch weitere Veränderungen angemahnt. Beide kritisierten die Anrechnungsregelungen für Bedarfsgemeinschaften.

Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit einer Person muss auch das Einkommen und Vermögen des Partners oder der Partnerin berücksichtigt werden. Deckt dessen oder deren Einkommen und Vermögen den gemeinsamen Existenzbedarf ab, gilt die Person nicht als hilfebedürftig und hat damit auch, was besonders kritisiert wird, keinen Anspruch auf aktive Arbeitsförderungsmaßnahmen. 74% der von dieser Regelung Betroffenen sind langzeitarbeitslose Frauen. Diesen wird dadurch faktisch der Zugang zum Arbeitsmarkt weiter erschwert und ihre Abhängigkeit vom verdienenden Partner verfestigt.

Alleinerziehende Hilfebedürftigen werden durch diese Regelung beim Aufbau und der Aufrechterhaltung einer solidarischen Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner behindert, da "jener oder jene durch die Unterhaltsverpflichtungen des § 9 SGB II sich selbst dem Risiko aussetzt, in den Hartz-IV-Bezug abzusteigen. 95% der alleinerziehenden Hilfebedürftigen sind Frauen." so der Deutsche Frauenrat in seiner Stellungnahme.

Die Regelungen zum Partnereinkommen bedeuten damit eine mittelbare Diskriminierung des Geschlechts. Verstärkt wird diese problematische Situation dadurch, dass arbeitslose Frauen insgesamt seltener an Fördermaßnahmen teilnehmen und auch häufiger von der Arbeitslosigkeit in MiniJobs statt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen wechseln, so eine Studie des Institut für Arbeit und Qualifikation der Uni Duisburg Essen.

Quellen:
ZWD 276
frauenpolitischer dienst (fpd), Ausgabe 514
frauenpolitischer dienst (fpd), Ausgabe 510