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Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundrecht, ein gemeinsamer Wert der Europäischen Union und eine Voraussetzung zur Erreichung der EU-Ziele für Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt. Bereits der Vertrag von Rom, der am 25. März 1957 unterzeichnet wurde, enthielt gesetzliche Regelungen zur Lohngleichheit. Seitdem wurden weitere Schritte in Richtung Chancengleichheit initiiert. Trotzdem besteht immer noch Handlungsbedarf, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Europa umzusetzen. Die folgenden Seiten geben einen Einblick über die Organe der EU, Meilensteine in der EU-Gleichstellungspolitik, Rechtsgrundlagen und aktuelle europäische Programme zu Gender Mainstreaming und Frauenförderung. Das Internetportal der Europäischen Union ist unter http://europa.eu zu erreichen. Sofern nicht anders angegeben, wurden die Inhalte dieser Rubrik von den Seiten des EU-Servers und der Publikation "Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union" entnommen. |
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