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MEILENSTEINE
- 1957 Vertrag von Rom
Der Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen ist seit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in den EG-Verträgen niedergelegt. Der Schwerpunkt lag zu Beginn darin, für Lohngleichheit zu sorgen.
- 1975 Richtlinie über Lohngleichheit
- 1976 Richtlinie über Gleichbehandlung beim Zugang zur Beschäftigung, Ausbildung und bei Arbeitsbedingungen
- 1979 Richtlinie über Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit
- 1981 Ausschuss für Chancengleichheit wird eingerichtet
- 1982 Erstes Aktionsprogramm zur Chancengleichheit (1982-1985)
Mit diesem ersten mittelfristigen Aktionsprogramm beabsichtigt die Europäische Kommission, die bestehenden Rechtsvorschriften zu ergänzen und zusätzliche Maßnahmen in Form von "positiven Aktionen" zu entwickeln. Die Gleichbehandlung soll in solche Politikbereiche Eingang finden, die mit den Richtlinien nicht erfaßt werden.
- 1985 3. UN-Weltfrauenkonferenz
Gender Mainstreaming wird als politische Strategie vorgestellt.
- 1986 Richtlinie über die Gleichbehandlung bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit
- 1986 Richtlinie über die Gleichbehandlung von Selbstständigen
- 1986 Zweites Aktionsprogramm zur Chancengleichheit (1986-1990)
Das zweite Aktionprogramm setzt den eingeschlagenen Weg fort und führt die Richtlinien in der erweiterten Gemeinschaft ein (Europa der 12). Gleichzeitig dehnt es den Geltungsbereich auf neue Felder aus. Dazu gehören Ausbildung, neue Technologien, Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben sowie die lokale Entwicklung. Das Programm fördert gleichzeitig den Auf- und Ausbau von verschiedenen Expertinnen- und Frauennetzwerken mit dem Ziel, Erfahrungen zu bündeln sowie die Zusammenarbeit zwischen den Frauen in verschiedenen europäischen Ländern zu erleichtern.
- 1991 Drittes Aktionsprogramm zur Chancengleichheit (1991-1995)
Das dritte Aktionprogramm hat drei Schwerpunkte: die Entwicklung und Anwendung des rechtlichen Rahmens zur Chancengleichheit, die Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt sowie die Verbesserung der Stellung der Frau in der Gesellschaft.
- 1992 Richtlinie über den Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen
- 1995 4. UN-Weltfrauenkonferenz
Delegierte aus 189 Ländern unterzeichnen die Pekinger Erklärung und die Pekinger Aktionsplattform die ein Programm zur Gleichstellung von Frauen und Männern in zwölf kritischen Themenfeldern darstellt.
- 1996 Richtlinie zum Elternurlaub (Elternzeit)
- 1996 Viertes Aktionsprogramm für die Chancengleichheit von Frauen und Männern (1996-2000)
Da die ersten drei Aktionsprogramme lediglich für die Europäische Kommission bindend waren und keinen Einfluß auf die Politik der Mitgliedstaaten selbst hatten, wurde das vierte Aktionsprogramm auf den Grundsatz des "Mainstreaming" gestellt. Mainstreaming zielt nicht nur darauf ab, die Dimension der Chancengleichheit als Querschnittsaufgabe in alle Politikbereiche, Aktionsprogramme und Finanzprogramme der Europäischen Union zu integrieren, sondern es soll erreicht werden, auch Einfluss auf nationale, regionale und lokale Ebene zu bekommen.
- 1997 Vertrag von Amsterdam
Im Vertrag von Amsterdam wurde die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu einer grundlegenden Aufgabe der EU erklärt. Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen zu fördern. Außerdem wird ein neuer Artikel eingeführt, der der EU die Befugnis erteilt, gegen alle Formen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - neben anderen Gründen - vorzugehen.
- 1997 Richtlinie zur Beweislast bei Diskriminierung
- 2000 EU-Charta der Grundrechte
Die EU-Charta der Grundrechte bekräftigt das Verbot von Diskriminierungen und verpflichtet die Gemeinschaft, die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen zu gewährleisten.
- 2000 Sondergipfel in Lissabon
Auf dem Sondergipfel im März 2000 wurde die Lissabon-Strategie verabschiedet, ein Programm mit dem ehrgeizigen Ziel, die EU innerhalb von 10 Jahren zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Auch die Belange der Frauen auf dem Arbeitsmarkt wurden thematisiert: Bis 2010 soll die Beschäftigungsquote von Frauen durch die Förderung der Chancengleichheit auf 60 % erhöht werden.
- 2001 Fünftes Aktionsprogramm für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2006)
Das fünfte Aktionsprogramm der EU ist eines der Instrumente, die für die Umsetzung der von der EU-Kommission im Juni 2000 angenommenen Gesamtstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich sind.
- 2002 Richtlinie über Gleichbehandlung in den Bereichen Beschäftigung, Beruf und Arbeitsbedingungen
Die Richtlinie von 1976 wird erheblich abgeändert, sie fügt Definitionen für indirekte Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung hinzu und verlangt von den Mitgliedsstaaten, zur Förderung, Untersuchung, Beobachtung und Unterstützung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern Gleichbehandlungsstellen einzurichten.
- 2004 1. Jährlicher Bericht zum Stand der Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern
Auf seiner Frühjahrstagung vom 20.-21. März 2003 forderte der Europäische Rat "die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates einen Jahresbericht über die Entwicklungen im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und die diesbezüglichen Orientierungen in den einzelnen Politikbereichen zu erstellen."
- 2004 Richtlinie über den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
- 2006 Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010
Die Mitteilung der Kommission finden Sie unter den EU-Publikationen
- 2007 Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle
Ausführliche Informationen dazu auf http://ec.europa.eu
- 2007 EU-Institut für Gleichstellungsfragen startet
Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen widmet sich der zentralen Erfassung und Verbreitung von Forschungsdaten und Informationen, Netzwerkbildung, Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie der Entwicklung von Instrumentarien für eine stärkere Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts in alle Politikbereiche der Gemeinschaft. Darüber hinaus organisiert das Institut ein jährliches Treffen von Experten und stellt der Öffentlichkeit verschiedene Dokumentationsressourcen zur Verfügung. Angesiedelt wird das Institut in Vilnius (Litauen).
- 2007 EU-Gleichstellungsbericht
Der Bericht ist der erste dieser Art, nachdem die EU-Kommission ihren Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern festlegte und die politischen Führungskräfte der EU im März 2006 den Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter verabschiedeten. Den Bericht finden Sie unter den EU-Publikationen.
- 2008 EU-Gleichstellungsbericht
Aus dem Bericht: Trotz ihres höheren Bildungsniveaus sind nach wie vor weniger Frauen auf dem Arbeitsmarkt vertreten, und sie werden immer noch schlechter bezahlt als Männer. Den Bericht finden Sie unter den EU-Publikationen.
- 2008 Europäisches Netzwerk zur Förderung von Frauen in Führungspositionen
Das Netzwerk dient der Schaffung einer EU-Plattform für den Austausch bewährter Praktiken und erfolgreicher Strategien zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Entscheidungspositionen.
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