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PROGRAMME DER EUROÄISCHEN UNION ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG

Europäischer Sozialfonds (ESF)

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist einer der vier Strukturfonds der EU, die eingerichtet wurden, um Unterschiede bei Wohlstand und Lebensstandard abzubauen und die Gebiete in Europa zu fördern, die aus verschiedenen Gründen mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine der Zielvorgaben für sämtliche Maßnahmen.

Das Geld des ESF fließt in langfristig angelegte strategische Programme in den Mitgliedstaaten und Regionen in der gesamten EU. Siebenjahresprogramme werden von den Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission geplant und anschließend mit Hilfe eines breiten Spektrums von Organisationen aus dem öffentlichen und privaten Sektor durchgeführt. Zu diesen Organisationen gehören staatliche Stellen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, nichtstaatliche Organisationen (NRO) und Gruppierungen des gemeinnützigen Sektors sowie Sozialpartner. Dazu zählen Gewerkschaften und Betriebsräte, Industrie- und Berufsverbände sowie auch einzelne Unternehmen.

Im Zeitraum 2000-2006 vergibt der ESF Zuschüsse in Höhe von etwa 70 Milliarden Euro an Einzelpersonen und Projekte in der gesamten EU. Zu diesen Aufwendungen kommen noch Mittel der Mitgliedstaaten aus dem öffentlichen und/oder privaten Sektor in den betreffenden Ländern.
2007 beginnt ein neuer Programmplanungszeitraum für den ESF. Die zukünftige ESF-Verordnung zeigt noch deutlicher den Einsatz der EU beim Abbau ungleicher Behandlung von Frauen und Männern. Um die Erwerbsbeteiligung sowie das berufliche Weiterkommen von Frauen zu erleichtern, gibt es spezielle Maßnahmen für Frauen. Die ESF-Bestimmungen ergänzen einen neuen besonderen Grundsatz zur Gleichstellung der Geschlechter im Verordnungsentwurf, der allen Fonds gemein ist.

Auf den ESF-Seiten befindet sich ein Glossar der wichtigsten Begriffe und Wendungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds und der Europäischen Beschäftigungsstrategie.

Der ESF in Deutschland ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt. Das Programm wird sowohl vom Bund als auch von den einzelnen Ländern durchgeführt.

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Gemeinschaftsinitiative EQUAL

EQUAL LogoDie Gemeinschaftsinitiative EQUAL setzt sich umfassend für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt ein. Das Programm zielt einerseits auf die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von benachteiligten Zielgruppen am Arbeitsmarkt. Andererseits geht es um die Veränderung struktureller Rahmenbedingungen, die der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt entgegenstehen. Der EU-Beitrag aus dem Europäischen Sozialfonds von 3.274 Mrd. Euro (2000-2006) wird in gleicher Höhe mit nationalen Haushaltsmitteln kofinanziert. EQUAL unterscheidet sich von der ESF-Regelförderung durch seine Funktion als Labor (Prinzip von Innovation) und durch seine Verpflichtung zur aktiven Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (Transnationalität).

Die Umsetzung von EQUAL erfolgt in zwei Förderrunden. Die 2. Förderrunde, an der sich auch die zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten beteiligen, startete EU-weit im Januar 2005. Es wirken insgesamt 25 EU-Mitgliedstaaten an EQUAL mit.

Auf dem EU-Server befindet sich ein mehrsprachiges Glossar, zur Erklärung der Begriffe, die im Rahmen von EQUAL verwendet werden. Die nationale Koordinierungsstelle EQUAL liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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DAPHNE

DAPHNE LogoDAPHNE ist ein EU-Förderprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen (einschließlich sexueller Ausbeutung und Missbrauch). Der Förderzeitraum von DAPHNE I lief von 2000 bis 2003. In dieser Zeit stellte die Europäische Union rund 20 Millionen Euro zur Verfügung.

DAPHNE II - mit einer erhöhten Fördersumme von 50 Millionen Euro - umfasst den Zeitraum Mai 2004 bis Dezember 2008. Ziel ist die Unterstützung von Organisationen, die Maßnahmen und Aktionen entwickeln, um jegliche Art von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen zu verhindern bzw. zu bekämpfen und Opfer oder Risikogruppen zu unterstützen.

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PROGRESS

PROGRESS (Programme for Employment and Social Solidarity) schließt sich an das "Aktionsprogramm der EU zur Bekämpfung von Diskriminierungen" an. Es soll nicht nur Maßnahmen gegen Diskriminerung unterstützen, sondern auch Geschlechtergleichstellung, soziale Eingliederung, Arbeitsbedingungen und Beschäftigung fördern. Die Laufzeit ist von 2007 bis 2013 festgelegt, und es steht ein Finanzvolumen von 628,8 Millionen Euro zur Verfügung.

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Aktuelle Meldungen:

Neu: Internationaler Frauentag - Kontaktformular
 
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Neu: Eckpunktepapier der LGG zur Novellierung des rheinland-pfälzischen Landesgleichstellungsgesetzes zum Download
 
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Neu: Viel Applaus - Ministerin Alt bei der Herbstsitzung der Gleichstellungsbeauftragten
 
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Neu: Protokoll zur LAG-Sitzung vom 23.11.2011 steht online
 
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Das gesamte Weiterbildungsprogramm "Gender Working - Gleichstellung im Beruf" für 2012
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