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ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
Rat der Europäischen UnionDer Rat der Europäischen Union ist in der EU-Politik das oberste Gremium. Er besteht aus dem/der Ratsvorsitzenden, dem Präsidenten/der Präsidentin der Europäischen Kommission, den Staatsoberhäuptern der Mitgliedsstaaten, den Außenministern und Außenministerinnen der Mitgliedsstaaten und einem Mitglied der Europäischen Kommission. Zu seinen Aufgaben zählen das Festlegen von Grundsatzentscheidungen, allgemeinen Leitlinien und Zielen. Der Rat der Europäischen Union ist sozusagen die "Staatenkammer" der EU, das Europäische Parlament die "Bürgerkammer". Der Rat der Europäischen Union ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat (Zusammenschluss der Staats- und Regierungschefs der EU und des Präsidenten der Kommission) und dem Europarat (eigenständige internationale Organisation mit Sitz in Straßburg).
Europäisches ParlamentDas Europäische Parlament vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Europas und wird alle fünf Jahre direkt gewählt. Es stimmt den Gesetzen und dem Haushalt zu und leitet bei Ablehnung ein Vermittlungsverfahren mit dem Rat der Europäischen Union ein. Momentan sind rund ein Drittel der Parlamentsmitglieder Frauen.
Europäische KommissionDie Europäische Kommission erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, die sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt. Sie ist verantwortlich für die praktische Umsetzung der EU-Maßnahmen und überwacht die Verwaltung des EU-Haushalts. Zudem wacht sie darüber, dass die europäischen Verträge und die europäischen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Bei Rechtsverstößen kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.
>>> Referat "Chancengleichheit..." >>> Referat "Gleichbehandlung..." Europäischer GerichtshofDer Europäische Gerichtshof ist zuständig dafür, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt und angewendet wird. Er überwacht auch, ob die Mitgliedstaaten und Organe der EU ihren Verpflichtungen nachkommen. Der Gerichtshof besteht aus jeweils einer unabhängigen Richterin/einem unabhängigen Richter aus jedem EU-Land und hat seinen Sitz in Luxemburg. >>> Urteile zu Gleichstellungsthemen Europäischer RechnungshofDer Europäische Rechnungshof sorgt dafür, dass die Finanzmittel der EU, die aus Steuergeldern stammen, ordnungsgemäß, wirtschaftlich und zweckgebunden verwendet werden. Der in Luxemburg ansässige Rechnungshof kann alle Organisationen, Gremien oder Unternehmen, die EU-Finanzmittel verwenden, überprüfen. Europäisches Institut für GleichstellungsfragenDas Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) nahm seine Arbeit im Mai 2007 auf, zunächst in Brüssel später in Vilnius, Litauen. Im Juni 2010 schloss das Institut seine Gründungsphase offiziell ab. Als unabhängige europäische Agentur soll es objektive, belastbare und vergleichbare Informationen zu Gleichstellungsfragen sammeln sowie geeignete methodologische Werkzeuge entwickeln. Auf diese Weise soll es die Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen (insbesondere die Kommission) bei der durchgehenden Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in allen Politikbereichen unterstützen, den Austausch über bewährte Methoden und des Dialogs zwischen den Akteuren befördern und nicht zuletzt auch die EU-Bürger für Gleichstellungsfragen sensibilisieren. Für den Zeitraum von 2007 bis 2013 verfügt das Institut über ein Gesamtbudget von 52,5 Millionen €uro. Angestoßen wurde die Gründung des Instituts durch die europäische Gemeinschaftsinitiative EQUAL. PP-Präsentation: Die Europäische UnionEine Power-Point-Präsentation zum Thema "Europäische Union" hat die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland erstellt. 38 übersichtlich gestaltete Schaubilder geben einen Überblick über die Vertragsgrundlagen, die Institutionen und die Aufgaben der Europäischen Union. Die leicht verständliche mehrfarbige Präsentation ist vor allem für Lehrer und Lehrerinnen in Schule und Erwachsenenbildung, Multiplikatoren und Vortragende ein ideales Hilfsmittel zur Erläuterung des europäischen Einigungswerks. |
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