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BESCHÄFTIGTENSCHUTZGESETZ

Beschäftigtenschutzgesetz außer Kraft

Mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das zum 18. August 2006 rechtswirksam wurde, tritt das Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigtenschutzgesetz) außer Kraft. Das Beschäftigtenschutzgesetz war 1994 für alle Beschäftigten - unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus - in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verfasst worden und verpflichtete Arbeitgeber, Arbeitgeberinnen und Dienstvorgesetzte, die Beschäftigten am Arbeitsplatz vor sexueller Belästigung zu schützen.

Den Gesetzestext zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz www.bmj.bund.de , weitere Informationen zum AGG unter unserem Navigationspunkt "Allg. Gleichbehandlungsgesetz".

Studie "Beschäftigtenschutzgesetz in der Praxis" (August 2005)

Die Studie "Beschäftigtenschutzgesetz in der Praxis" liefert wertvolle Hinweise zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und gibt wichtige Ansatzpunkte fur einen besseren Umgang mit der Thematik in der betrieblichen Praxis. Sie wurde vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht. Eine Kurzfassung und eine Vollversion der Studie stehen als PDF-Download zur Verfügung.

Kurzfassung (211 KB)
Vollversion (3.209 KB)

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