Rubrikbild 1 Rubrikbild 2 Rubrikbild 3
 

BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ

Einleitung

Im Januar 2002 ist das bis dahin geltende Frauenfördergesetz durch das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG) ersetzt worden. Ziel des Gesetzes ist es den Verfassungsauftrag des Grundgesetzes nach tatsächlicher Umsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, europarechtliche Vorgaben und völkerrechtliche Bestimmungen effektiv in der Bundesverwaltung durchzusetzen.

Neu sind:

  • die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf die Bundesverwaltung in Privatrechtsform, die vertragliche Verpflichtung der institutionellen Leistungsempfänger des Bundes zur Anwendung der Grundzüge des Gesetzes sowie die Sicherstellung einer entsprechenden Anwendung des BGleiG bei Privatisierungen
  • die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bei Ausbildung, Einstellung, Anstellung und Beförderung im Falle ihrer Unterrepräsentanz in dem jeweiligen Bereich unter Einzelfallberücksichtigung (sog. einzelfallbezogene Quote)
  • Regelungen zum Zugang zu Bewerbungsgesprächen, zum zulässigen Inhalt von Bewerbungsgesprächen, zu Qualifikationsbestimmungen sowie zu unzulässigen (mittelbar diskriminierenden) Kriterien
  • Verbesserungen der Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit unter Einbeziehung neuerer Arbeitsmodelle wie Telearbeit und Sabbatjahr
  • die Konkretisierungen der Vorgaben für Gleichstellungspläne einschließlich des Erhalts des Frauenanteils bei Stellenabbau sowie Verlängerung der Geltungsdauer der Gleichstellungspläne
  • die Stärkung und Konkretisierung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, insbesondere bezüglich ihrer Entlastung, bei der Beschreibung ihres Aufgabenbereichs, durch ihr Einspruchsrecht und die ausdrückliche Eröffnung des Rechtswegs sowie ihre Einbeziehung in Gremienbesetzungsverfahren und Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • die Festlegung der Förderung der Gleichstellung als ausdrückliche Aufgabe für alle Beschäftigten insbesondere in Leitungsfunktionen und als in allen Aufgabenbereichen einschließlich der Zusammenarbeit von Dienststellen zu beachtende Vorgabe (Leitprinzip)
  • Sprachliche Gleichstellung in Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sowie im dienstlichen Schriftverkehr.

 nach oben

Gesetzestext

Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de

 nach oben

Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum BGleiG

Im Dezember 2006 ist der erste Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz dem Bundestag vorgelegt worden.

Download Erfahrungsbericht (PDF, 2,24 MB)

 nach oben

Urteil zum BGleiG stärkt Gleichstellungsbeauftragte (BVerwG 6 C 3.09)

Am 08. April 2010 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Gleichstellungsbeauftragte nach BGleiG ein Recht auf die Teilnahme an sogenannten „Führungsklausuren“ ihrer Dienststelle haben, „wenn diese personelle, organisatorische und soziale Angelegenheiten zum Thema haben.“
Im konkreten Fall hatte die Gleichstellungsbeauftragte eines Hauptzollamts geklagt. Sie hatte bisher zwar im Vorfeld der Führungsklausuren die Gelegenheit, Änderungswünsche mitzuteilen, wurde jedoch zu dieser jährlich stattfindenden Besprechung der Führungskräfte selbst nicht eingeladen. Das Bundesverwaltungsgericht gab nun der Auffassung der Klägerin recht, die hierin eine Verletzung ihrer Rechte als Gleichstellungsbeauftragte sah. Da laut Bundesgleichstellungsgesetz der Gleichstellungsbeauftragten die Gelegenheit zur aktiven Teilnahme an allen personellen, organisatorischen und sozialen Entscheidungsprozessen gegeben werden muss und diese auch Gegenstand dieser Besprechungen sind, muss ihr die Teilnahme an den Führungsklausuren gewährt werden.

Besonders stolz sind wir, dass die Anwältin der Klagenden Gleichstellungsbeauftragten, Inge Hostkötter, seit Jahren für uns als Referentin zum Themenfeld Rechtsprechung in der Gleichstellung tätig ist.

Den Link zur Entscheidung des BVerwG vom 08.04.2010 finden Sie hier.

 nach oben

Aktuelle Meldungen:

Neu: Internationaler Frauentag - Kontaktformular
 
mehr >>

Neu: Eckpunktepapier der LGG zur Novellierung des rheinland-pfälzischen Landesgleichstellungsgesetzes zum Download
 
mehr >>

Neu: Viel Applaus - Ministerin Alt bei der Herbstsitzung der Gleichstellungsbeauftragten
 
mehr >>

Neu: Protokoll zur LAG-Sitzung vom 23.11.2011 steht online
 
mehr >>

Das gesamte Weiterbildungsprogramm "Gender Working - Gleichstellung im Beruf" für 2012
Download
mehr >>