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LANDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ

Was wird geregelt?
Mit dem LGG wurde für Rheinland-Pfalz eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die verbindliche Vorschriften zur Frauenförderung enthält.
Zentrale Zielsetzung des Gesetzes ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu fördern und bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ausdrücklich verboten wird neben der unmittelbaren auch die mittelbare Diskriminierung von Frauen.

Als Instrumentarien zur Erreichung des gesetzten Ziels enthält das LGG Vorschriften, die bei der Besetzung von Stellen grundsätzlich Frauen Vorrang gegenüber gleichwertig qualifizierten männlichen Bewerbern einräumen. Daneben finden sich Normen zur Erstellung von Frauenförderplänen sowie Regelungen im Hinblick auf die Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten.

Mit dem LGG soll darüber hinaus die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert werden. Es enthält deshalb neben einer Definition von "Familienarbeit“ Bestimmungen zu Teilzeitarbeit und Beurlaubung.

Wie ist das LGG aufgebaut?
Das Landesgleichstellungsgesetz folgt einem für Gesetze üblichen Aufbau:

  • Allgemeine Bestimmungen
  • Fördermaßnahmen
  • Bestimmungen, die die Gleichstellungsbeauftragten betreffen
  • Übergangs- und Schlussbestimmungen

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